Die Baustellenverordnung (BaustellV) fordert für alle Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Unsere Experten verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung und übernehmen für Sie diese Pflichten aus der BaustellV.
Leistungsumfang:
Den genauen Leistungsumfang des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:
- Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Übermittlung der Vorankündigung
- Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:
- Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
- Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
- Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Münster, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Münster kommen bzw. sich nicht in Münster auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Münster - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die kreisfreie Stadt Münster in Westfalen ist Sitz des gleichnamigen Regierungsbezirks im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Von 1815 bis 1946 war Münster Hauptstadt der preußischen Provinz Westfalen. Die Stadt an der Münsterschen Aa liegt zwischen Dortmund und Osnabrück im Zentrum des Münsterlandes und ist als zwanzigstgrößte Stadt Deutschlands eines der Oberzentren des Landes Nordrhein-Westfalen.
Münster ist seit 1915 eine Großstadt. 2014 überstieg ihre Einwohnerzahl erstmals die Marke von 300.000 Personen. Mit 55.000 Studenten gehört Münster zu den zehn größten Universitätsstädten Deutschlands.
Die Stadt ist ein wichtiger Dienstleistungs- und Verwaltungsstandort und Sitz mehrerer Hochschulen. Wichtige Gerichte und Verwaltungseinrichtungen für das Land Nordrhein-Westfalen sind in Münster ansässig, darunter der Verfassungsgerichtshof und das Oberverwaltungsgericht. Die ehemalige westfälische Provinzialhauptstadt ist Sitz des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Münster ist Sitz eines katholischen Bischofs. Im Jahre 799 gründete Papst Leo III. bei seinem Treffen mit Karl dem Großen das Bistum Münster sowie die Diözesen Osnabrück, Minden und Paderborn. 805 wurde der heilige Ludgerus im Kölner Dom zum ersten Bischof von Münster geweiht. Seit 2009 ist Felix Genn der Bischof.
Bekannt ist Münster als Fahrradstadt sowie für seine nach dem Zweiten Weltkrieg zu Teilen rekonstruierte historische Altstadt.
Stadtverwaltung Münster
Stadthaus
Klemensstraße
48143 Münster
Das Historische Rathaus von Münster in Westfalen am Prinzipalmarkt ist neben dem St.-Paulus-Dom eines der Wahrzeichen der Stadt. Bekanntheit erlangte Münsters Rathaus während der Verhandlungen zum Westfälischen Frieden in Münster und Osnabrück, der den Dreißigjährigen Krieg in Europa beendete.
Historisches Rathaus
Prinzipalmarkt
48143 Münster